Sarah Brightman gewinnt Rechtsstreit gegen YouTube
September 3, 2010 von admin
YouTube darf keine urheberrechtlich geschützten Stücke der Sopranistin veröffentlichen. Außerdem erhält Brightman Schadenersatz.
Hamburger Abendblatt
September 3, 2010 von admin
YouTube darf keine urheberrechtlich geschützten Stücke der Sopranistin veröffentlichen. Außerdem erhält Brightman Schadenersatz.
Hamburger Abendblatt