Arbeitszimmer müssen steuerlich besser absetzbar sein
Juli 29, 2010 von admin
Die geltende Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist verfassungswidrig. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Auch Arbeitnehmer, die nur teilweise zuhause arbeiten, dürfen ihre Zimmer absetzen. Die Regelung muss nun rückwirkend geändert werden.
Quelle: tagesschau.de
